Wichtiger Schritt für konsequenteren Schutz vor häuslicher Gewalt

Endlich hat sich das Parlament in der Sommersession 2024 für einen verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt für Migrant*innen entschieden! Die Härtefallregelung in Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG50) wurde so angepasst, dass sich von Gewalt betroffene Migrant*innen trennen können, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu riskieren. Konkret heisst das: Die Härtefallregelung hängt nicht mehr vom Aufenthaltsstatus ab. Zudem werden im Gesetz neu Hinweise für häusliche Gewalt beispielhaft aufgelistet. Dies soll dazu beitragen, dass in der Praxis die Validität von solchen Indizien nicht mehr angezweifelt wird.

Hingegen wurde die Fristverlängerung zur Erfüllung von Integrationskriterien nicht berücksichtigt. Für Betroffene von Gewalt ist das problematisch. Da häusliche Gewalt oft eine isolierende Wirkung hat, ist die soziale, sprachliche, berufliche und ökonomische Integration für gewaltbetroffene Migrant*innen deutlich erschwert.  

Die Anpassung von AIG50 ist dennoch ein wichtiger Schritt hin zu einem möglichst diskriminierungsfreien Opferschutz, den wir und andere feministische Organisationen fordern. Nun erwarten wir von den zuständigen Stellen, das angepasste AIG50 rasch und effektiv umzusetzen. 

Seit Jahrzehnten engagiert sich Frieda dafür, die Probleme der Mehrfachdiskriminierung, besonders im Hinblick auf Gewalt, bekannt zu machen und dagegen anzukämpfen. Herzlichen Dank unseren Mitstreiter*innen: FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Centre Social Protestant Vaud, Brava und Nationalrätin Samira Marti haben sich in den letzten Jahren unermüdlich für die Änderung von AIG50 eingesetzt. 

 

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