Gesetzesänderung zum Schutz vor häuslicher Gewalt im AIG50

Der Ständerat hat eine wichtige Entscheidung getroffen: Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG50) soll geändert werden, um den Schutz von Migrant*innen, die häusliche Gewalt erleben, zu verbessern.

Bisher konnte eine Person, deren Aufenthaltsrecht an ihren Partner gebunden war, dieses Recht bei einer Scheidung verlieren, selbst bei häuslicher Gewalt. Obwohl die Schweiz 2005 eine Härtefallregelung einführte, gab es Probleme in der Praxis, da Entscheidungen oft willkürlich und von Kanton zu Kanton unterschiedlich waren.

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Der Ständerat hat eine wichtige Entscheidung getroffen: Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG50) soll geändert werden, um den Schutz von Migrant*innen, die häusliche Gewalt erleben, zu verbessern.

Bisher konnte eine Person, deren Aufenthaltsrecht an ihren Partner gebunden war, dieses Recht bei einer Scheidung verlieren, selbst bei häuslicher Gewalt. Obwohl die Schweiz 2005 eine Härtefallregelung einführte, gab es Probleme in der Praxis, da Entscheidungen oft willkürlich und von Kanton zu Kanton unterschiedlich waren. Alle Infos dazu gibt's hier.

Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, diese Probleme anzugehen und den Opferschutz zu stärken. Allerdings gibt es auch Kritikpunkte:

  • Keine zusätzliche Zeit für Integration: Gewaltbetroffene erhalten keine zusätzliche Zeit, um Integrationskriterien zu erfüllen, wie z.B. Sprachkenntnisse. Das könnte für viele Betroffene problematisch sein.

  • Hohe Beweislast: Es wird schwierig, Gewaltbetroffenheit nachzuweisen, da Berichte von spezialisierten Fachstellen nicht als Beweismittel gelten sollen. Nur Expertisen staatlich finanzierter Stellen sollen anerkannt werden, was psychische Gewalt oft vernachlässigt.

Es ist wichtig, dass diese Bedenken im laufenden Differenzbereingungsverfahren (das bedeutet, dass das Geschäft nochmals weiter beraten wird im Parlament) berücksichtigt werden, um einen angemessenen Schutz und Unterstützung für Gewaltbetroffene sicherzustellen.

Denn seit Jahren engagiert sich Frieda aktiv, um die Probleme der Mehrfachdiskriminierung, besonders im Hinblick auf Gewalt, öffentlich bekannt zu machen und dagegen anzukämpfen.

Utopia Rising: Feministischen Frieden kollektiv verwirklichen

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Ein Datum zum Vormerken: Vom 6. – 7. März 2026 organisiert Frieda – die feministische Friedensorganisation unter dem Titel «Utopia Rising: Feministischen Frieden kollektiv verwirklichen» die 8. Schweizer Friedenskonferenz in Bern.
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