Neuer Völkerrechtsbruch im Westjordanland: Israel ebnet den Weg für Landkäufe und weiteren Siedlungsbau
Die israelische Regierung hat am 15. Februar 2026 beschlossen, ein Verfahren für die Registrierung von privatem Bodenbesitz in Teilen des besetzten Westjordanlandes zu eröffnen. Konkret betroffen sind in einer ersten Phase rund 60 Prozent des Westjordanlandes – jenes Gebietes, das seit den Oslo-Abkommen unter vollständiger Verwaltung der israelischen Militäradministration ist (Area C). Gemäss israelischen Medienberichten und einer Analyse der israelischen Nichtregierungsorganisation Peace Now soll Land, für das keine privaten Besitzansprüche anerkennt werden, zu «staatlichem Territorium» erklärt und für den Verkauf an Siedler*innen freigegeben werden. Zu erwarten ist, dass dies für weite Teile des Westjordanlands gelten wird: Seit Beginn der israelischen Besetzung 1967 ist privater Landbesitz nie erfasst worden.
Das geplante Verfahren erschwert die Umsetzung der Zweistaatenlösung zusätzlich. Gleichzeitig verletzt es die völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels, die in den Genfer Konventionen festgeschrieben sind. Diese erlauben weder eine Eigentumsänderung durch die Besatzungsmacht noch die staatliche Unterstützung von Siedlungsaktivitäten im besetzen Gebiet. Sollte der Beschluss umgesetzt werden, drohen weiterer Siedlungsbau und die Vertreibung von Palästinenser*innen aus den betroffenen Gebieten.
Der Entscheid folgt einem Beschluss des israelischen Sicherheitskabinetts vom 8. Februar, der israelischen Militäradministration einseitig Befugnisse für jene Gebiete des Westjordanlands zu übertragen, für die bisher gemäss den Oslo-Abkommen die Palästinensische Autonomiebehörde zuständig ist. Die Befugnisse sollen dem Schutz von Umwelt und kulturellem Erbe dienen und den Abbruch von Bauten ermöglichen. Weiterhin sieht der Beschluss vor, die Aufsicht über religiöse Stätten des Westjordanlandes wie das Grab der Patriarchen in Hebron vollständig unter israelische Verwaltung zu stellen. Dies verletzt das Hebron-Abkommen von 1997, das eine gemeinsame Verwaltung durch die israelische Militäradministration und palästinensische Behörden vorsieht.
Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte und die EU haben die Beschlüsse als unvereinbar mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht kritisiert. Das Forum für Menschenrechte in Israel/Palästina fordert die Schweiz auf, sich dieser Kritik anzuschliessen und Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen. Dazu verpflichtet sie das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024, das die Rechtswidrigkeit der israelischen Besetzung feststellt. Der Bundesrat soll daher sicherstellen, dass die Schweiz nicht durch Handel, Investitionen oder andere Wirtschaftsbeziehungen dazu beiträgt, die illegale Besetzung der Palästinensischen Gebiete aufrechtzuerhalten.
Dies ist eine Stellungnahme des Forums für Menschenrechte in Israel/Palästina. Frieda ist Mitglied des Forums für Menschenrechte in Israel/Palästina, ein Zusammenschluss von 12 Organisationen in der Schweiz, die sich für einen menschenrechtsbasierten Ansatz im israelisch-palästinensischen Konflikt einsetzen.