Gegen die völkerrechtswidrige und diskriminierende Verschärfung der Todesstrafe in Israel

Stellungsnahme vom 27.03.2026: Die Einführung der Todesstrafe für so genannte Terroristen in Israel verletzt verbindliche Menschenrechtsnormen in eklatanter Weise.
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Das israelische Parlament behandelt aktuell einen Gesetzesvorschlag, der für Palästinenser:innen die Todesstrafe durch Erhängen zur Folge haben kann, wenn sie für einen Anschlag mit Todesopfern verurteilt worden sind. Das Gesetz verletzt verbindliche Menschenrechtsnormen in eklatanter Weise - nicht nur das Recht auf Leben und das Verbot von Folter, sondern auch das Diskriminierungsverbot: Über die  Todesstrafe würden im Westjordanland israelische Militärgerichte entscheiden können, die ausschliesslich für Palästinenser:innen zuständig sind, während israelische Staatsbürger:innen nicht ihrer Jurisdiktion unterliegen.

 

Dem gegenüber steht die Straflosigkeit für israelische Siedler:innen, deren Gewaltakte gegen Palästinenser:innen nicht nur deutlich zugenommen haben, sondern auch zunehmend tödlich sind. Die rechtliche Ungleichbehandlung von Israelis und Palästinenser:innen würde dadurch weiter zementiert.

 

Explizit ausgeschlossen wird gemäss Gesetzesvorschlag ausserdem die Möglichkeit einer Begnadigung oder Strafumwandlung – auch dies in deutlichem Widerspruch zu geltenden, auch von Israel ratifizierten Menschenrechtsverträgen.

 

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats, dem Israel als Beobachterstaat angehört, hat vergangene Woche in einer Erklärung vor der «diskriminierenden Natur» und vor der «Verletzung von menschenrechtlichen Verpflichtungen» gewarnt, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Israel würde sich damit von den «Werten des Europarats» entfernen. Die EU hat diese Woche in ihrer Reaktion von einem «schweren Rückschritt» gesprochen und Israel an die Einhaltung seiner völkerrechtlichen und demokratischen Verpflichtungen gemäss des gemeinsamen Assoziierungsabkommen erinnert. Und auch im Schweizer Parlament ist Besorgnis geäussert worden.

 

Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist ein Schwerpunkt der aussenpolitischen Ziele der Schweiz. Mit dem Aktionsplan 2024-2027 hat sich die Schweiz verpflichtet, Staaten «zur Abschaffung oder zumindest zu ersten Schritten in diese Richtung zu ermutigen» und «bei besorgniserregenden Entwicklungen» mittels Demarchen oder öffentlicher Diplomatie zu intervenieren.

Es ist offensichtlich, dass das geplante israelische Gesetz diesem Ziel widerspricht und die Schweiz - in Vollzug ihres Aktionsplans – zum Handeln gefordert ist. Das Forum für Menschenrechte in Israel/Palästina ruft den Bundesrat daher auf, die Aussetzung des Beobachterstatus Israels beim Europarat zu beantragen, bis das Gesetzesvorhaben zurückgezogen wird. Zusätzlich soll der Bundesrat mit allen möglichen Mitteln Israel auf die drohende Missachtung seiner menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen aufmerksam machen und weitere Massnahmen vorbereiten, sollte das Gesetz in Kraft treten.

Dies ist eine Stellungnahme des Forums für Menschenrechte in Israel/Palästina. Frieda ist Mitglied des Forums für Menschenrechte in Israel/Palästina, ein Zusammenschluss von 12 Organisationen in der Schweiz, die sich für einen menschenrechtsbasierten Ansatz im israelisch-palästinensischen Konflikt einsetzen.

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